Die Gemeinde beschliesst Maskenpflicht an stark frequentierten Stellen in Savognin und Bivio. Die Massnahmen gelten ab sofort.
In belebten Fussgängerbereichen in Savognin und Bivio gilt es ab sofort eine Gesichtsmaske (Mund- und Nasenschutz) zu tragen. Zusätzlich: Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich Märkten, sowie in Wartebereichen von Bus und Bergbahnen und an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs eine Gesichtsmaske tragen. Der Gemeindeführungsstab appelliert an die Solidarität über alle Generationen hinweg.
Konkret gilt die Maskenpflicht hier:
Savognin
Bivio
Die Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Eigenverantwortung der Bevölkerung und Gäste und der gegenseitige Respekt stehen im Mittelpunkt. Die Bevölkerung und Gäste im Surses sind angewiesen, die Massnahmen zur Gewährleistung der Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten.
Auskunft:
Leo Thomann, Gemeindepräsident (E-Mail: leo.thomann@surses.ch, Tel. 079 405 96 73)
Tinizong, 22.12.2020
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